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Anfragen bitte an:

Brigitte Binder

Gerhart-Hauptmann-Str. 1

D-85567 Grafing b. München

Telefon: +49 8092 1764 und +49 1578 250 07 38

E-Mail: e-b-binder@t-online.de

Gastaufnahmevertrag des Tourismusvereins Grafing e.V. im Ebersberger Land

 

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung / Privatzimmer / Appartement bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

  5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Räume hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach 4. errechneten Betrag zu bezahlen.

 

Der Tourismusverein Grafing e.V. im Ebersberger Land schließt jede Haftung aus Gastgeberverzeichnis, Broschüren, Auskünften, Vermittlung und Zimmervermietung seiner Mitglieder aus.

 

Im Interesse aller Gäste wird um größtmögliche Ruhe in den Unterkünften und auf den Gängen gebeten. Abreise erbitten wir am Vorabend anzukündigen. Die Unterkünfte sind bis spätestens 11 Uhr zu räumen, andernfalls müsste eine weitere Nacht berechnet werden.

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